iPad-Nutzung an der BSS Ingelheim


iPad-Ausleihe/Nutzung im Schuljahr 2023/2024

Elternbrief iPad-Ausleihe im Schuljahr 2023/2024

Ab dem Schuljahr 2023/2024 ergeben sich Änderungen bei der iPad-Nutzung und -ausleihe über die Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Im folgenden Abschnitt erläutern wir diese Änderungen und unterscheiden dabei zwischen drei verschiedenen Gruppen von Schüler*innen:

1. Schüler*innen einer kreiseigenen Schule aus dem Schuljahr 2022/2023

Wenn Sie schon im Schuljahr 2022/2023 eine kreiseigene Schule besucht und ein iPad ausgeliehen haben, ändert sich für Sie nichts.  Bei einem solchen Schulwechsel (z.B. von Kaiserpfalz-Realschule Ingelheim zur BBS Ingelheim) füllen Sie lediglich das Dokument Schulwechsel vollständig aus und geben es im Sekretariat der BBS Ingelheim ab.
Ihre Nutzungsvereinbarung bleibt bestehen und die Leihgebühr von 7 €  pro Monat ändert sich nicht. Sie können das Gerät nicht kaufen.

Falls Ihr iPad beschädigt wird, müssen Sie den Restwert bezahlen. Sollte ein Gerätewechsel aus technischen oder anderen Gründen erforderlich sein, endet die Ausleihe.

 

2. Schüler*innen mit Anspruch auf Lernmittelfreiheit oder BVJ-Schüler

Auch für Sie ändert sich nichts. Nach der Antragstellung erhalten Sie weiterhin kostenlos ein Apple iPad. Sie können das Gerät nicht kaufen. Im Schadensfall müssen Sie den Restwert des Geräts bezahlen.

3. Neue Schüler*innen ohne Anspruch auf Lernmittelfreiheit (neues System)

Wenn Sie neu an einer kreiseigenen Schule sind und keinen Anspruch auf Lernmittelfreiheit haben, können Sie kein iPad bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen ausleihen.

Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, sich privat ein Gerät anzuschaffen. Sie können ein iPad bei einem Apple-zertifizierten Händler kaufen oder finanzieren, aber auch Geräte, die Sie bei anderen Anbietern kaufen oder bereits besitzen (mindestens ab der 7. Generation und stiftkompatibel, wir empfehlen ab der 8. Generation), können genutzt werden.

Ebenso benötigen Sie einen Eingabestift (z.B. Apple Pencil). Wir empfehlen dringend den Kauf einer Schutzhülle.

In jedem Fall muss Ihr privat gekauftes iPad noch in das kreiseigene MDM (Mobile-Device-Management) eingebunden werden. Dieses System hilft dabei, die Geräte zu verwalten und sicherzustellen, dass alle notwendigen Anwendungen für das digitale Lernen an der BBS Ingelheim und erforderliche Updates installiert sind.

Bitte füllen Sie dazu die Einwilligungserklärung aus. Ein Ticket wird automatisch erstellt und Sie erhalten bald eine E-Mail mit Ihrem Einbindungstermin. Bitte beachten Sie, dass Ihrem iPad noch keine Apple-ID zugewiesen wurde, genauer gesagt wurde es auf Werkszustand zurückgesetzt.

Eine weitere Möglichkeit, ein iPad zu bekommen, bietet der Apple-zertifizierte Elektronikhändler tabletklasse.de, mit dem die Kreisverwaltung Mainz-Bingen kooperiert. Hier wurde ein Onlineshop für die BBS Ingelheim eingerichtet.  Die hier erworbenen iPads sind bereits in das MDM der Kreisverwaltung eingepflegt und können sofort genutzt werden. Die von der Schule empfohlenen iPads sind im Shop zu finden. Dieser Händler bietet zudem einen Bildungsrabatt und einen Ratenkauf an.
 
Passwort: BBSI#2023
 

Schulwechsel innerhalb des Kreises Mainz-Bingen:

Bei einem Schulwechsel (z.B. von Kaiserpfalz-Realschule Ingelheim nach BBS Ingelheim) innerhalb des Kreises bitte dieses Dokument vollständig ausgefüllt im Sekretariat der BBS Ingelheim abgeben. 


Rückgabe ausgeliehener Geräte:

Bitte zur Rückgabe eines iPads dieses Dokument vollständig ausgefüllt (in doppelter Ausfertigung) mitbringen.


Support an der BBS Ingelheim:

Zuständig für den iPad- Support ist Herr Vitalii Popov. Er ist dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr im Raum 213 erreichbar. 

Falls Sie außerhalb dieser Sprechzeiten auf Probleme mit Ihrem iPad stoßen, senden Sie bitte eine möglichst detaillierte E-Mail an support@schulit.org. Durch diese E-Mail wird automatisch ein Ticket erstellt und an die zuständige Person in der Kreisverwaltung weitergeleitet.

Weiterhin ist Herr Popov für die Ausgabe, den Austausch und die Rücknahme der ausgeliehenen iPads zuständig.


Änderung des monatlichen Entgelts für Leih-iPads (ab 01.10.23):

Ab dem 01.10.2023 Ändert sich die Zahlungsweise bei den Leih-iPads. Alle Informationen hierzu entnehmen sie dem Elternbrief der Kreisverwaltung.


Nutzungsvereinbarung und Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO: